
Name und Herkunft
Unterschied Grappa und Tresterbrand: Wer darf Grappa sagen?
Grappa ist Tresterbrand aus Italien: Der Name ist in der EU als geografische Angabe geschützt und gehört Brennern, die italienischen Trester in Italien verarbeiten. Dazu kommen über ein Abkommen mit der Schweiz Grappa aus dem Tessin und einigen Bündner Tälern. Ein deutscher Tresterbrand darf nicht Grappa heißen.
Ist Grappa ein Tresterbrand?
Ja, und zwar ohne Einschränkung. Grappa erfüllt alle Regeln der Kategorie 6 der EU-Spirituosenverordnung: vergorener Traubentrester, erste Destillation mit dem Trester im Gerät, mindestens 37,5 % vol. Was Grappa von einem Tresterbrand aus der Pfalz oder von der Mosel trennt, ist also kein anderes Verfahren und kein anderer Rohstoff. Es ist die Herkunft.
Im Recht heißt das: Grappa ist eine geschützte geografische Angabe. Bei Spirituosen kennt die EU nur diese eine Schutzart, anders als beim Wein mit seinen Ursprungsbezeichnungen. Eingetragen ist „Grappa“ im europäischen Register eAmbrosia für Italien. Der Trester muss in Italien gewonnen und dort verarbeitet werden. So steht es im technischen Blatt, das Italien mit dem Ministerialdekret Nr. 747 vom 28. Januar 2016 neu gefasst hat.
Eine frühere Regel ist dabei gefallen. Bis 2016 musste Grappa auch in Italien abgefüllt werden. Diese Pflicht wurde auf Einwand der EU-Kommission gestrichen und gilt seit dem 1. August 2016 nicht mehr. Gebrannt wird weiter in Italien, auf Flaschen gezogen werden darf auch anderswo.
Grappa aus dem Tessin: die Schweizer Ausnahme
Wer im Tessin Urlaub macht, findet dort ebenfalls Grappa, und zwar völlig legal. Über das Agrarabkommen zwischen der EU und der Schweiz, geschlossen 1999 und seit 2002 in Kraft, sind Schweizer Namen geschützt, die das Wort tragen: „Grappa del Ticino“ oder „Grappa ticinese“ und Grappa aus Val Calanca, Bregaglia, Mesolcina und dem Valle di Poschiavo. Das sind italienischsprachige Täler, in denen das Trester-Brennen dieselbe Geschichte hat wie jenseits der Grenze.
Dass Grappa außerhalb Italiens nur in diesen Fällen erlaubt ist, macht den Unterschied klar. Der Name hängt an einer Sprach- und Kulturlandschaft mit langer Brenntradition, nicht am Rohstoff.
Grappa-Regionen mit eigenem Schutz
Innerhalb Italiens gibt es zusätzlich regionale Angaben, die genauer sagen, woher der Trester stammt. Im Register stehen Grappa piemontese, Grappa lombarda, Grappa trentina, Grappa friulana, Grappa veneta, Südtiroler Grappa, Grappa siciliana, Grappa della Valle d'Aosta (seit 2018) und als einzige Angabe mit Weinnamen Grappa di Barolo. Für Barolo-Grappa stammt der Trester aus der Herstellung dieses Rotweins aus dem Piemont.
Andere bekannte Namen sind dagegen keine eigenen Angaben. „Grappa di Bassano“, „Grappa Toscana“ oder „Grappa del Brunello“ kann man lesen, geschützt sind sie im EU-Register nicht. Bassano del Grappa in Venetien ist trotzdem eine Hochburg: Dort arbeitet seit 1779 Nardini, das als älteste Grappa-Brennerei gilt, und in Bassano zeigt die Brennerei Poli ein Grappa-Museum.
Tresterbrand aus Deutschland: warum er nicht Grappa heißen darf
Ein Winzer an der Mosel, der seinen Trester brennt, darf das Ergebnis nur Tresterbrand oder kurz Trester nennen. Auch Zusätze wie „nach Grappa-Art“ oder „Typ Grappa“ sind keine Lösung, denn geschützte Namen dürfen nicht angedeutet werden. Auf manchen Etiketten steht deshalb ein Fantasiename oder die Rebsorte, etwa Riesling- oder Spätburgunder-Trester.
Geschmacklich muss der deutsche Tresterbrand sich nicht verstecken, er wird nach denselben EU-Regeln gebrannt. Wer wissen will, was er vor sich hat, liest auf der Flasche die Verkehrsbezeichnung, also den rechtlich vorgeschriebenen Namen des Getränks. Steht dort Grappa, kommt der Trester aus Italien oder aus den geschützten Schweizer Gebieten. Steht dort Tresterbrand, kann er aus jedem Weinland stammen.